| Gegenstand | Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung der Früherkennung von und Eigenvorsorge vor Krebskrankheiten sowie Förderung bügerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; Förderung der Jugendhilfe, des Sports und Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte. Ziele sind: Steigerung des Verständnisses und Erhöhung der Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung für Betroffene und deren Umfeld bei Krebserkrankungen, pflegende Angehörige wahrzunehmen und das Selbsthilfepotenzial zu stärken. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. |