Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Das Betreiben von großflächigen Verkaufsmärkten, insbesondere Baumärkten oder Heimwerkermärkten, mit oder ohne Garten-Märkten, Fachmärkten und anderen Facheinzelhandelsgeschäften. Darüberhinaus ist das Unternehmen zum Einzel- und Großhandel, der Herstellung und Verarbeitung von Gegenständen in den vorgenannten Bereichen berechtigt.