Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen der Gesellschaft vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der PVG Gnötzheim II GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Martinsheim mt sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere bei der PVG Gnötzheim II GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Martinsheim.