Handelsregister B des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf.
Nummer der Firma:
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HRB 6399
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Solar Bayern DEK GmbH
b)
Sitz verlegt, nun:
Weiden i.d.OPf.
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Albert-Einstein-Straße 7, 92637 Weiden
i.d.OPf.
c)
Der Verkauf, Vertrieb und Montage von
Solaranlagen, hauptsächlich aber nicht
ausschließlich im Bundesland Bayern.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Acar, Hüsran, München, *XX.XX.1986
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Personendaten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Dr. Elsässer, Siegfried, Germering, *XX.XX.1955
einzelvertretungsberechtigt.
Einzelprokura:
Acar, Deniz, München, *XX.XX.1980
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2017 mit Nachtrag vom
27.03.2017, zuletzt geändert durch Beschluss vom
03.02.2021.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2024 hat die
Änderung des § 1 (Firma, Sitz, bisher Unterschleißheim,
Amtsgericht München HRB 234772) der Satzung beschlossen.
a)
21.10.2024
Dr. Wedlich
2
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Acar, Hüsran, München, *XX.XX.1986
Prokura erloschen:
Acar, Deniz, München, *XX.XX.1980
a)
04.12.2024
Seitz
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. vom 27.11.2024 (Az. IN 301/24)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
04.12.2024
Seitz
Abruf vom 29.12.2024