| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der ästhetisch-künstlerischen und kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die auf Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit im Sinne des § 1 KJHG, sowie der Förderung von Kunst und Kultur im Allgemeinen. 2. Die Gesellschaft verfolgt folgende Zwecke: a) Förderung der ästhetisch-künstlerischen und kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit im Sinne des § 1 KJHG, b) Förderung von Kunst und Kultur im Allgemeinen. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Erteilung von Kunst- und Kulturunterricht und aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten sowie die Organisation und Förderung der künstlerischen und kulturellen Erziehung in Form von Wochenkursen, Workshops, Ferienangeboten, Schulkooperationen, Projekten und Aktivitäten, die der künstlerischen und ästhetischen Wahrnehmung, der Stärkung von Phantasie und künstlerischer Ausdruckskraft sowie der Förderung von bildnerischen und handwerklichen Fähigkeiten und Begabungen junger Menschen, aber auch Erwachsenen dient. Weiter wird der Satzungszweck verwirklicht durch den Austausch mit Öffentlichkeitsarbeit in allen Belangen kulturpolitischer Arbeit, die Pflege zu anderen Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung sowie zu regionalen und überregionalen kulturellen Einrichtungen und Fachverbänden sowie durch die besondere Förderung grenzüberschreitender Kunst- und Kulturprojekte. |