Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Alle Geschäftsführer haben Einzelvertretungsbefugnis und sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung in einer Kommanditgesellschaft.