| Gegenstand | Die Gesellschaft nimmt für ihre Gesellschafter auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs im Nahverkehrsraum Rosenheim insbesondere folgende Aufgaben wahr: Vorbereitung der Aufstellung, Änderung und Ergänzung des gesetzlich vorgeschriebenen Nahverkehrsplanes für den Nahverkehrsraum Rosenheim, Koordination des ÖPNV (Straße und Schiene), Abstimmung zwischen regionalem Verkehr und Stadtverkehr Rosenheim sowie weiteren innerörtlichen Verkehren, Entwicklung und Fortschreibung eines Verbundtarifs und der Beförderungsbedingungen sowie des Liniennetzes und des Fahrplanes, Beantragung von Zuschüssen für die Gesellschafter und Verkehrsunternehmen im Rahmen des Gesellschaftszweckes, Entwicklung eines Einnahmenaufteilungssystems (Fahrgeld und Zuschüsse) sowie dessen Durchführung, Einbindung der Städte, Märkte und Gemeinden des Nahverkehrsraumes in die finanzielle Förderung des ÖPNV, Erstellung von Verkehrsanalysen und Entwicklung von Verkehrsplanungen, Konzeption von Betriebstechnologie und Technik, umweltfreundliche Verkehrsgestaltung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Recht zum Erwerb von Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsrecht, ohne selbst die entsprechenden Verkehre durchzuführen und Zuordnung von Verkehren auf genehmigten Linien anhand von Richtlinien an Verkehrsunternehmen. In dieses Recht tritt die GmbH in der Regel nur ein, wenn sich kein ÖPNV-Betreiber für eine entsprechende Linie anbietet. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf den Nahverkehrsraum Rosenheim. |