| Gegenstand | Übernahme von Treuhandschaften, Übernahme von Hausverwaltungen und sonstigen Vermögensverwaltungen, Vermittlung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere Au-Pair-Arbeitsverhältnissen, Beteiligung an anderen Unternehmen, Übernahme von Zwischenmietverhältnissen sowie einzelne Tätigkeiten, welche der Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, nämlich Vermittlung und Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, nicht jedoch Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern hierzu und wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. |