| Gegenstand | 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung bzw. des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Konkrete Zwecke des Unternehmens sind: a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe; b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c) Förderung des Wohlfahrtswesens; d) Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschäftigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe fur Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; e) Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken; f) Förderung der Fürsorge fur Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; g) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; h) Förderung der Kriminalprävention; i) Förderung des Sports; j) Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes, hierzu gehören nicht die Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind k) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 3) Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: a) Bereitstellung von Hilfemaßnahmen, b) Schaffung von personenspezifischen Arbeitsformen und Projekten, Sicherung von Flächen und Räumen für Menschen mit Hilfebedarf und Zurverfügungstellung und Vermittlung von Wohnraum zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit, c) Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Jugendhilfe zur Durchführung qualifizierter Sozialarbeit unter Zuhilfenahme heilpädagogischer, sozialpädagogischer und sozialtherapeutischer Methoden, d) Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in anerkannten Ausbildungsberufen auch im Rahmen von Benachteiligten-Programmen, e) Berufs- und ausbildungsvorbereitende sowie begleitende Maßnahmen und Hilfen, f) Sozialpädagogische Betreuungen und Interventionen im Rahmen der Punkte 2a) bis k), g) Sozialpädagogische Betreuungen und Intervention im Rahmen der Jugendgerichtshilfen bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren, h) Aufbau von Kooperationssystemen, i) Schaffung von Betreutem Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung, fur Menschen in akuten Krisensituationen, und für ältere Menschen, j) Durchführung von Sozialer Arbeit im Gemeinwesen, Schulsozialarbeit, sozialer Gruppenarbeit und intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung, k) Hilfen und Integrationsmaßnahmen für ehemals geflüchtete Menschen, l) Durchführung von Maßnahmen und Projekten im Rahmen von Entwicklungshilfe zur Vermeidung von Fluchtursachen, m) Beratung von Menschen mit Behinderung und von Menschen, die von Behinderung bedroht sind, hinsichtlich ihres gesetzlichen Anspruchs auf Unterstützungsleistungen sowie Erbringung von Dienstleistungen gegenüber diesem Personenkreis, insbesondere in Form von sogenannten Assistenzdienstleistungen in nahezu allen Lebensbereichen, alle Maßnahmen der Behindertenhilfe. |