Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer und die Prokuristen sind für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der BGA Feichten GmbH & Co. KG sowie für Geschäfte zwischen der BGA Feichten GmbH & Co. KG und der Gemeinde von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der BGA Feichten GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Feichten a.d.Alz (nachfolgend "BGA Feichten") sowie die Führung von deren Geschäften. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen Art. 87 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO)