| Gegenstand | Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Erziehung und des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: die allgemeine Schwimmfähigkeit und das sichere Schwimmen in der Bevölkerung zu fördern, die Rettungsfähigkeit von einzelnen Personen, Organisieren und Durchführung von Baby-, Kleinkinder-, Kinder- und Erwachsenenschwimmkurse, um die Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung zu erhöhen, Organisieren und Durchführung von Gesundheitskursen (Wassergymnastik, Aquafitness usw.) um die allgemeine Gesundheit in der Bevölkerung zu stärken, Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in den o. g. Bereichen, Entwicklung von Kurs- und Organisationskonzepten und Weitergabe an Dritte, Schaffung und Betreiben von Schwimmflächen, die Gesellschaft ist berechtigt sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu übernehmen oder solche als Spende anzunehmen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine wirtschaftlichen Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für den satzungsmäßigen Gebrauch verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und auch keine sonstige Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Der Gesellschafter erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sachanlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stiftung "Deutschland Schwimmt" (St-Ruprecht-Ring 18, 90559 Burgthann), soweit es die eingezahlten Kapitalanteile des Gesellschafters und den gemeinen Wert der von dem Gesellschafter geleisteten Sacheinlage übersteigt. Die Stiftung verwendet die Mittel unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke. |