Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Entwicklung, Vermarktung, Erstellung und der Betrieb einer Online-Plattform sowie einer dazugehörigen mobilen Anwendung, zur Erbringung von IT-Dienstleistungen. Diese sind insbesondere ausgerichtet auf die Schaffung und Verwaltung von zahlungsbasierten Ranglisten, bei denen die Positionierung der Benutzer auf den kumulierten Beträgen ihrer innerhalb der Online-Plattform oder mobilen Anwendung getätigten Zahlungen an das Unternehmen basiert. Diese Zahlungen ermöglichen das Halten oder Verbessern des Ranglistenplatzes. Das Ranking soll einen Indikator für die Glaubwürdigkeit und tatsächliche Liquidität der Nutzer bieten. Hierzu ist es möglich, das Profil der Ranking-Plattform oder -Anwendung und damit seinen Ranglistenplatz mit seinen Social-Media-Profilen zu verknüpfen und so, in der digitalen Welt, seinen Wohlstand und Einfluss transparent und verifizierbar zu repräsentieren. Es werden keine Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs. 1a) S. 2 Nr. 1 - 12, S. 3, S. 4 KWG (Kreditwesengesetzes), insbesondere keine Vermögensverwaltung oder andere erlaubnispflichtige Dienstleistungen i.S.d. KWG, angeboten. Die Zahlungen der Nutzer sind nicht als Investitionen zu verstehen. Gegenleistung für die Zahlungen ist die unmittelbare Verbesserung der eigenen Position in der Rangliste. Die Zahlungen werden nicht für die Nutzer verwahrt oder verwaltet und auch nicht wieder ausgekehrt. Für die Zahlungen wird ein integriertes Zahlungssystem genutzt. Außerhalb der Plattform getätigte Zahlungen werden nicht erhoben oder eingebunden. Die Plattform ermöglicht auch keine direkten Zahlungen an Dritte, von Dritten oder von Mitgliedern untereinander.