| Gegenstand | Der Zweck der Gesellschaft allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung (AO), die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Naturschutzmaßnahmen, Maßnahmen der Kranken- und Seniorenbetreuung sowie der Kinderbetreuung, Betrieb von Fahr- und Bringdiensten, Anlage von Bürgergärten und Betrieb von Bürgerküchen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hiezu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben, sowie Zweigniederlassungen oder weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen oder die Geschäftsführung und die Vertretung übernehmen. |