Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist kein Prokurist vorhanden, kann der Geschäftsführer nur in Verbindung mit einem weiteren Gesellschafter vertreten, wenn beide zusammen mindestens zu 75 % an der Gesellschaft beteiligt sind.Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft un den Gesellschafter und/oder der "APDK Capital UG" sowie weiteren Tochtergesellschaften sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.