Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten nach Art. 3 Abs. (1) und (6) BauKaG. Dies beinhaltet die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken, die Orts- und Stadtplanung , die Freianlagenplanung, die thermische und akustische Bauphysik die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, die Vermessung sowie die Wahrnehmung sonstiger Berufsaufgaben des Architekten nach Art. 3 Abs. (1) BauKaG sowie nach Art. 3 Abs. (6) BauKaG, Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers, Arbeitgebers oder Dienstherrn in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten und die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung sowie sonstiger Dienstleistungen eines Architektur und Planungsbüros