| Gegenstand | Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, - die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, - die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung eines ambulanten Pflegedienstes sowie weiterer Dienstleistungen im sozialen und medizinischen Bereich, wie Hauswirtschaftshilfen, Hausnotruf, Demenzbetreuung, Fahrdienst, Krankentransport, Rettungsdienst, Breitenausbildung im Bezug auf Erste Hilfe, Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie der damit verbundenen Arbeitnehmerüberlassung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und dem Zweck des Unternehmens dienlich sind. |