Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft selbständig. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so bestimmt die Generalversammlung ihre Vertretungsbefugnis. Die Gesellschaft kann auch durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten werden. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer kann nachträglich durch Gesellschafterbeschluss geändert werden.