Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen selbständig vertreten. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird deren Vertretungsbefugnis im jeweiligen Bestellungsbeschluss geregelt.
- Unternehmensberatung und Unternehmensorganisation gemäß § 94 Z 74 GewO 1994 - Coaching, Berufsbegleitung - Ausbildung: Erlangung von Kenntnissen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen - Weiterbildung: Bildungsmaßnahmen, berufsbezogene Kurse oder Seminare, die der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten in der bereits ausgeübten beruflichen Tätigkeit dienen - Vorträge, Workshops, Seminare, moderierte Gesprächsrunden, etc. - Übernahme von Geschäftsführungen oder Beteiligungen an gleichartigen Gesellschaften - Übernahme von Handelsvertretungen, welche dem Unternehmensgegenstand dienen - Errichtung und den Betrieb von Zweigniederlassungen und von Betriebsstätten im In- und Ausland - Reisebetreuung: bei Sprachreisen, Managementkurs-Reisen - Durchführung aller Arbeiten und Nebenarbeiten, welche vorstehenden Gesellschaftszwecken nützlich und dienlich, sowie von Gesetzes wegen gestattet sind