| Gegenstand | 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung bzw. des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 2) Zwecke des Unternehmens sind: a.) Durchführung der Förderung von Hilfen im Alter insbesondere auch durch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX, XI + XII b.) Bereitstellen von sozialräumlichen Hilfen und Unterstützungsangeboten für alte Menschen sowohl vor und i.V.m. Pflegeleistungen nach dem SGB XI und XII c.) Beratung, Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, welche ihrerseits Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB XI und dem SGB IX, dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Bundesteilhabegesetz erhalten, mit dem Ziel diesen Menschen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe am Leben zu ermöglichen; d.) Förderung einer inklusiven, von kultureller Vielfalt geprägten Gesellschaft; e.) Beratung, Unterstützung und Förderung von sozial benachteiligten Menschen, mit dem Ziel, Orientierung im Hilfesystem zu geben und zu individuell passenden Lösungen für soziale Probleme zu finden; f.) Beratung, Unterstützung und Förderung von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder SGB III (Arbeitsförderung) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) oder vergleichbarer Sozialhilfe (beispielsweise Hilfen zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungsgesetz oder Blindenhilfe) erhalten; g.) Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte; h.) Förderung des Wohlfahrtswesens; i.) Erbringung und Durchführung von Kooperations- und Serviceleistungen im Bereich Finanzbuchhaltung/-controlling, Qualitätsmanagement, Personalmanagement/-verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit gegenüber anderen gemeinnützigen Körperschaften sowie deren Inanspruchnahme von anderen gemeinnützigen Körperschaften, jeweils durch planmäßiges Zusammenarbeiten i. S. v. § 57 Abs. 3 AO |