| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist es, im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung eine sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, kommunale Siedlungspolitik zu unterstützen und kommunale Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen. Die Gesellschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, modernisieren, vermitteln und betreuen. Sie kann Grundstücke erwerben, entwickeln, sanieren, belasten, veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben, soweit ein öffentlicher Zweck dies rechtfertigt. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch der Bau und die Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen für Gewerbebetriebe und von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen unter Beachtung der Grenzen einer zulässigen kommunalen Wirtschaftsförderung. |