Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschäftsführer. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, wird das Vertretungsrecht der Geschäftsführer mit dem Bestellungsbeschluss geregelt.
An- und Verkauf von Liegenschaften sowie Vermietung und Verpachtung; Ausübung des Imobilientreuhändergewerbes und des Baumeistergewerbes und Bauträgergewerbes; Abwicklung und Durchführung von Bauvorhaben sowie Errichtung von Gebäuden jeglicher Art, insbesonders auch von Wohnbauten als Bauträger und Generalunternehmer; Vornahme und Durchführung von allen Handlungen, die dem Gesellschaftszweck förderlich und nützlich sind; Beteiligung an Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art sowie Übernahme der Geschäftsführung an diesen