Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Ausschließlich die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, in dem das Unternehmen über diverse Einnahme-Kanäle, wie Restaurants, Hotels, Einzelhandel und über ein Internet-Spendenportal Spendengelder einsammelt und diese Spendeneinnahmen an Hilfsorganisationen weiterleitet, die sich wie folgt für folgende hilfsbedürftige Menschen einsetzen: a) die Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Notlage hilfsbedürftig sind (§ 53 AO); b) die Förderung des Gesundheitswesens; c) die Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge; d) die Förderung der Altenhilfe; e) die Förderung von Bildung und Erziehung; f) die Förderung mildtätiger Zwecke in Katastrophenfällen.