Handelsregister B des Amtsgerichts Traunstein
Nummer der Firma:
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HRB 20174
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Texxon GmbH
b)
Rosenheim
Geschäftsanschrift:
Moosbachstr. 1, 83026 Rosenheim
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Handel mit und der Vertrieb von Maschinen
und Maschinenteilen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Freilinger, Florian, Rosenheim, *XX.XX.1974
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2010.
a)
15.06.2010
Piller
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Rosenheim vom 13.11.2012 (Az. 601 IN 391/12)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
19.11.2012
Lohner
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung gem. § 384 Abs.
2 FamFG von Amts wegen berichtigt:
Die Gesellschaft wird durch den/die
Liquidator/en vertreten.
b)
Personendaten von Amts gem. § 384 Abs. 2
FamFG wegen berichtigt:
Liquidator:
Freilinger, Florian, Rosenheim, *XX.XX.1974
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Rosenheim vom 07.05.2014 (Az. 604 IN 391/12) nach
Schlussverteilung aufgehoben worden.
a)
12.06.2014
Lohner
4
b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
a)
22.09.2014
Komar
b)
HBBl. 9
Abruf vom 03.04.2024