Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Verwaltung eigenen Vermögens, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und der Erwerb und die Verwaltung von Grundeigentum. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.