Handelsregister B des Amtsgerichts Traunstein
Nummer der Firma:
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HRB 19651
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
benX AG
b)
Rosenheim
Geschäftsanschrift:
Schießstattstr. 7 g, 83024 Rosenheim
c)
Entwicklung und Vertrieb von
Softwareprodukten sowie die Anwendungs-
und Organisationsberatung, die Erstellung
und der Vertrieb von dieser sowie die
Schulung für Anwendungsprogramme
ferner die Einrichtung und Betreuung von
betrieblichen Informationssystemen und
alle hiermit in Zusammenhang stehenden
Geschäftstätigkeiten
50.000,00 EUR a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Vorstand:
Lorenz, Armin, Rosenheim, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 01.07.2009 mit Nachtrag vom 14.08.2009.
b)
Der Vorstand ist durch Satzung vom 01.07.2009 ermächtigt,
das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum
01.05.2010 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder
mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen,
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden
kann (Genehmigtes Kapital 2009/I).
a)
07.12.2009
Piller
2
b)
Waldkraiburg
Geschäftsanschrift:
Richard-Wagner-Str. 38, 84478
Waldkraiburg
a)
Die Hauptversammlung vom 09.05.2014 hat die Änderung des
§ 1 Abs.2 (Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
14.05.2014
Piller
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 14.11.2019 (Az. IN 73/19)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
18.11.2019
Zankl
4
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, daß
Verfügungen der Schulnderin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluß des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 22.11.2019
(AZ, IN 73/19) aufgehoben worden.
a)
11.02.2020
Zankl
Abruf vom 03.04.2024