Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer (024)
Gegenstand
Empfang und Weitergabe von Informationen aller Art unter Verwendung derzeit bekannter und künftiger Informationstechniken, insbesondere die Teilnahme an den Möglichkeiten, die nach dem Bayerischen Mediengesetz den privaten Anbietern von Hörfunk- und Fernsehprogrammen eingräumt wird. Die Gesellschaft kann ferner Programme zusammenstellen und den Kabelgesellschaften zur Verbreitung anbieten. Die Verbreitung kann auch über terrestrische Frequenzen erfolgen, soweit solche zugeteilt werden. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängen. Dies sind zum Beispiel Handel und Service bzgl. von Programmpaketen und Rechten an solchen sowie die Akquisition von Werbeaufträgen. Die Gesellschaft kann gleiche Unternehmen gründen oder erwerben oder sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, ebenso an örtlichen und überörtlichen Rundfunk- und Kabelgesellschaften.