| Gegenstand | 1. Die D & B Team gGmbH mit Sitz in Traunstein, Rosenheimer Str. 9, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege Förderung der Wohlfahrtspflege Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung Förderung sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der AO ohne Rücksicht auf deren Staats- und Religionszugehörigkeit, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz Erbringung einer heilberuflichen Tätigkeit im Bereich des Krisendienstes Psychiatrie (Kostenträger Bezirk Oberbayern) Die Gesellschaft erfüllt damit Aufgaben der Diakonie der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. 2. Die Gesellschaft verfolgt ihre in Absatz 1. genannten steuerbegünstigte Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i.S.v. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der § 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit dem zum Verbund des Diakonischen Werks Traunstein e.V. gehörenden Körperschaften durch das Erbringen von Dienstleistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassung sowie durch die Überlassung von Personal. Zu den Leistungen gehören insbesondere die Erbringung von Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke der jeweiligen Körperschaft. 3. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden, oder bei Auflösung der Körperschaft, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden 6. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen der Körperschaft an das Diakonische Werk des Evang.-Luth.Dekanatsbezirk Traunstein e.V., das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. |