| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft wird auf kirchlich-katholischer Grundlage errichtet. Dieser Charakter der Gesellschaft ist zu wahren. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung sozialer Dienstleistungen vorwiegend die Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aber auch die pflegerische Versorgung von älteren, kranken oder behinderten Menschen sowie die Schaffung der dazu notwendigen Voraussetzungen. (3) Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Gesellschaft alle dafür dienlichen Einrichtungen unterhalten, wie beispielsweise Kinder- und Jugendheime, Altenheime, Behinderteneinrichtungen. Sie kann sich dazu auch an anderen Gesellschaften beteiligen. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere der Betrieb und die Unterhaltung des Kinderheimes Haus St. Josef in Büchlberg. (4) Die Körperschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke nach § 57 Abs. 3 AO auch dann unmittelbar, wenn sie satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht. Das planmäßige Zusammenwirken beinhaltet jegliche unterstützenden Dienstleistungen (z.B. die Abordnung/Gestellung von Mitarbeitenden, hauswirtschaftlicher, techni-scher, EDV-, Overhead- und Verwaltungsdienstleistungen), die Überlassung von bebauten und unbebauten Grundstücken und die Lieferungen von Waren aller Art. Die Körperschaft kooperiert dabei mit den Beteiligungsgesellschaften im Unternehmensverbund der Stiftung Heilig Kreuz Altötting und ihren / deren Gesellschaftern. 5) Andere als die vorstehend aufgeführten Zwecke darf die Gesellschaft nicht verfolgen. |