Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Dienstleistungen, wie Partnervermittlung, Partnerberatung, Mediation (z.B. Vermittlung von Schlichtung zwischen in Trennung befindlichen Paaren/Familien), ferner Begleitdienste, Dienstleistung in Beratung, Erziehung und Ausbildung von Personen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Nicht Gegenstand des Unternehmens ist Feststellung, Heilung oder Linderung psychischer Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist sowie jegliche Tätigkeit, die die Vorbereitung und / oder Durchführung psychotherapeutischer Behandlung bezweckt.