Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums nach § 95 SGB V in der ambulanten vertragsärztlichen, privatärztlichen und berufsgenossenschaftlichen Versorgung sowie die Behandlung von Patienten sonstiger Kostenträger, z.B. Zivildienstleistender, zur Erbringung von hausärztlichen Leistungen