Handelsregister B des Amtsgerichts Straubing
Nummer der Firma:
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HRB 12456
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BSM Purr GmbH
b)
Ascha
Geschäftsanschrift:
Industriestraße 7, 94347 Ascha
c)
Durchführung von Fahrbahnmarkierungen,
Verkauf von Markierungsfarben und
Vertrieb und Montage von
Verkehrsleiteinrichtungen, sowie Erwerb
und Verwaltung von Beteiligungen sowie
Übernahme der persönlichen Haftung und
der Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Purr, Horst, Ascha, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2016.
a)
09.12.2016
Prechtl
2
a)
BSM Bavaria Straßenmarkierungs GmbH
26.000,00 EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2017 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die
Änderung der §§ 1 Satz 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) der
Satzung beschlossen.
a)
12.05.2017
Prechtl
3
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Voglmayr, Nadine, Ascha, *XX.XX.1986
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
06.03.2019
Breininger
Abruf vom 02.03.2024