Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
gemäß allgemeiner Vertretungsregelung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung für die Sturm GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Salching.