Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Vermittlung von - Bau- und Handwerksunternehmen an Haus- und Grundstückseigentümer, - die Vermittlung von Immobilien im Sinne des § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO, - die Vermittlung von Darlehen im Sinne des § 34c Abs. 1 Nr.2 GewO, - die Vermittlung von Immobiliendarlehen im Sinne des § 34i Abs. 1 GewO, - die Vermittlung von Versicherungen im Sinne des §34d Abs. 1 GewO