a) Förderung der Erziehung- Volks- und Berufsbildung und der sozialen Integration von Menschen mit psychischer Behinderung und b) Menschen, die Patienten einer psychiatrischen Einrichtung waren bzw. sind oder aufgrund einer psychischen Erkrankung bzw. Behinderung auf dem Arbeitsmarkt nur erschwert einen Arbeitsplatz finden, eine grundsätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen.