Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
ist unter den Voraussetzungen der Art. 86 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung die Entwicklung, die Finanzierung, der Bau, der Betrieb von Versorgungsinfrastrukturen und die Vermarktung von regenerativer und nachhaltiger Energie.