| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Jugendhilfe, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. 3. Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch Maßnahmen - zur Förderung bedürfnisorientierter und naturpädagogischer Bildung, Erziehung und Betreuung von Kinder und Jugendlichen sowie - zur Förderung von Kinder und Jugendlichen mit Entwicklungsauffälligkeiten wie Entwicklungsverzögerungen, Entwicklungsbeeinträchtigungen, Entwicklungsbeschleunigung, besonderer Begabung und AD(H)S-Auffälligkeiten - zur Förderung und Beratung von Eltern, pädagogischen Fachkräften, ehrenamtlich tätigen Personen und sonstigen interessierten Personen. Maßnahmen können insbesondere sein - Betrieb und Unterstützung von Spielgruppen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Grund- und weiterführenden Schulen, Bildungs- und Freizeitangeboten sowie betreute Wohnformen, Kinder- und Jugendheimen - Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern, pädagogisch tätige Fachkräfte und interessierte Personen einschließlich des Betriebs von Familienzentren - Betrieb von Bildungsangeboten und Bildungsstätten zur Aus-, Fort-, Weiterbildung und Umschulungen für pädagogische Berufe und Arbeitsfelder - Öffentlichkeitsarbeit zur Thematik bedürfnisorientierter und naturpädagogischer Bildung, Erziehung und Betreuung von Kinder und Jugendlichen sowie Förderung bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsauffälligkeiten. |