Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Wahrnehmung von Berufsaufgaben eines Architekten und eines Beratenden Ingenieurs im Sinne von Art. 3 Abs. 1 bis 6 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurkammer-Bau (Baukammerngesetz- BauKaG), insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken (Architekt) bzw. die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung und Planung auf den Gebiet des (Bau-) Ingenieurwesens.