Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Bausanierung, Bautenschutz und weitere Bauarbeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich auch an gleichartigen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Verwaltungsdienstleistungen für diese erbringen.