Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch alle Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Verömgensanlagen aller Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Unterstützung des Unternehmensgegenstands dienen; sie darf auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.