Handelsregister B des Amtsgerichts Schweinfurt
Nummer der Firma:
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HRB 2293
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bestattungen Bohn & Fehr GmbH
b)
Hammelburg
c)
Die Durchführung von Bestattungen sowie
von Nachlaßverwaltung und -regelung.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Fehr, Rüdiger, Kaufmann, Bad Kissingen
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.01.1993
a)
08.01.2003
Baumgärtel
b)
Tag der ersten
Eintragung: 24.02.1993.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 8 So.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstr. 14, 97762 Hammelburg
a)
06.05.2010
Ilauski
3
Einzelprokura mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Fehr, Felix, Bad Kissingen, *XX.XX.1996
a)
12.02.2019
Nossek
4
b)
Die Gesellschaft hat am 13.04.2022 mit der Fehr Holding
GmbH mit dem Sitz in Bad Kissingen (Amtsgericht
Schweinfurt HRB 8649) als herrschender Gesellschaft einen
Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die
Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom
13.04.2022 zugestimmt.
a)
27.04.2022
Luff
Abruf vom 29.03.2024