Handelsregister B des Amtsgerichts Schweinfurt
Nummer der Firma:
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HRB 1690
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Suckfüll-Grabkammer Vertriebsgesellschaft
mbH
b)
Niederlauer
c)
Die Herstellung und der Vertrieb der von
Herrn Gerhard Suckfüll entwickelten
Grabkammer.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Suckfüll, Gerhard, fachgeprüfter Bestatter,
Niederlauer
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1988 zuletzt geändert am
29.12.1993
a)
12.12.2002
Thoma
b)
Tag der ersten
Eintragung: 18.01.1989.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 30 ff So.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Ringstr. 2, 97618 Niederlauer
a)
08.03.2010
Ilauski
3
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Gartenstr. 5, 97618 Niederlauer
b)
Personendaten von Amts wegen ergänzt:
Geschäftsführer:
Suckfüll, Gerhard, Niederlauer, *XX.XX.1948
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
02.10.2018
Geyer
Abruf vom 25.03.2024