| Gegenstand | Den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln, oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR, OHG oder KG, und Darlehen. Gegenstand des Unternehmens ist es ferner, den Erwerb von Anteilsscheinen an einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen; Geschäfte, die den Kreditinstituten vorbehalten sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens; bei den betriebenen Finanzdienstleistungen handelt es sich ausschließlich um solche i. S. v. § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Das Recht, Gelder, Anteilsscheine oder Anteile von Kunden in Eigentum oder Besitz zu nehmen, besteht nicht. Ferner ist Gegenstand des Geschäfts die Unternehmensberatung. Rechtsgeschäfte, die außerhalb von § 34 c Abs. 1 Ziff. 1, 2 GewO behördlicher Aufsicht unterliegen oder bestimmten Berufsgruppen, insbesondere den rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten sind, sowie Rechtsgeschäfte, die in den Geltungsberich des KWG oder des FinDAG fallen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |