| Gegenstand | Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art, Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Schulung, Marketing und Vermietung, ferner Vermittlung von Finanzdienstleistungen. Rechtsgeschäfte, die behördlicher Aufsicht unterliegen oder bestimmten Berufsgruppen, insbesondere den rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten sind, sowie Rechtsgeschäfte, die in den Geltungsbereich des KWG oder des FinDAG fallen sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens sind aber Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c, d, e, f und i GewO bedürfen. |