| Gegenstand | Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge nachzuweisen, ferner, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden, ferner als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen; Gegenstand des Unternehmens sind ferner die Erstellung von Immobilienbewertungen und Immobilienverwertungskonzeptionen. Rechtsgeschäfte, die Berufsträgern (insb. Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Ingenieuren, vereidigten Sachverständigen) vorbehalten sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |