| Gegenstand | 1. Die Beschaffung, die Erschließung und Veräußerung von Bauland, die Errichtung, Sanierung und Veräußerung von Gebäuden, insbesondere von Eigentumswohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Industriebauten, die Übernahme von Bauträgerschaften und Verwaltungen, die Vermittlung von Treuhandaufgaben, die Beratung in Finanz-, Wirtschafts- und Vermögensangelegenheiten, insbesondere die Vermittlung von Baufinanzierungen sowie die Übernahme von Baubetreuungen und alle hiermit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. 2. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zur Erreichung des Zwecks gem. Abs. 1 beteiligen - auch als deren persönlich haftende Gesellschafterin -, sie vertreten, erwerben, pachten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |