| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. AO, insbesondere die Förderung der Jugendhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie Eltern, Familienangehöriger, Betreuer und pädagogischer Fachkräfte durch Angebote im Bereich der Bildung, Erziehung, Betreuung, Freizeitgestaltung, Persönlichkeitsentwicklung. Die Gesellschaft unterstützt insbesondere auch benachteiligte Kinder und fördert deren Chancengleichheit. Die Gesellschaft fördert die Bildung und Integration von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch außerschulische Bildungsangebote, Sprachförderung, sportliche und kulturelle Aktivitäten. Sie unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung und die soziale Teilhabe von Kindern. Zweck der Gesellschaft ist die ganzheitliche Förderung von Kindern in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. Dies umfasst Angebote zur Gesundheitsförderung, zur Stärkung sozialer Kompetenzen und zur Unterstützung bei schulischen und persönlichen Herausforderungen sowie sämtliche Maßnahmen, die der Erreichung des gemeinnützigen Zweckes dienlich sind und die Kriterien der §§ 52 ff. AO erfüllen. Mögliche Maßnahmen können unter anderem sein: Bildungs- und Freizeitangebote wie Workshops, Seminare und Fortbildungen für Kinder und Jugendliche; Schulungen und Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte, Eltern, Familienangehörige und sonstigen Betreuern; Unterstützung von Eltern und Familien, u.a. in Erziehungsfragen; Projekte zur Stärkung der Resilienz und sozialen Kompetenzen bei Kindern, Eltern und Betreuern; kreative Workshops (z. B. Musik, Theater, Kunstprojekte), die die Persönlichkeitsentwicklung fördern; Angebote zur Unterstützung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher; Beratung, Begleitung und sonstige Unterstützung von Kindern und Familien in herausfordernden Lebenslagen; Förderung des ehrenamtlichen Engagements (z. B. durch Ehrenamtliche in Projekten); Sensibilisierung der Gesellschaft für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen; Familienbildungsangebote (z. B. Eltern-Kind-Kurse, Elternberatung); Workshops zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenzen; Workshops und Weiterbildungsmaßnahmen zur Stärkung unternehmerischer Kompetenzen; Sportkurse, Bewegungsangebote und Spielgruppen für Kinder; Schach-AGs, sportpädagogische Projekte (Bewegung als Mittel zur Persönlichkeitsentwicklung); Feriencamps mit sportpädagogischem Schwerpunkt; Schaffung von Bildungsräumen oder Freizeitstätten für Kinder und Familien; Unterstützung von sozial schwachen Familien durch Wohnraumvermittlung (z. B. Familienhäuser, Wohnprojekte); begleitende Bildungsprogramme in sozialen Wohnprojekten. |