Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gewerbsmäßiger Betrieb von Bankgeschäften im eigenen Namen im Sinne des §§ 1 I, 2 I Nr. 7 KWG, insbesondere Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten und Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für verbundene Unternehmen, sowie alle weiteren Bankgeschäfte zur Förderung der Finanzierung des Unternehmensverbunds, die im Einklang mit den Vorschriften des KWG zulässig sind.