| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Jugendpflege sowie Kinder- und Jugenderziehung. Die Gesellschaft fördert und verwirklicht gemeinnützige Zwecke gem. § 52 AO insbesondere durch: - Aufbau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Jugendheimen, Bildungseinrichtungen, Lehrwerkstätten und Ausbildungsheimen für Kinder im Alter von 0,5 bis 27 Jahren. Diese sollen in ihrem Gruppenalltag erzieherisch und pädagogisch begleitet werden, ihnen sollen Erlebnis-, Handlungs- und Bildungsmöglichkeiten geboten werden. Zugleich soll der kommunikative Sprachhorizont durch die Vermittlung der deutschen, englischen und einer weiteren Sprache erschlossen und gesteigert werden, sie sollen im Zusammenwirken mit den Kindeseltern, den Jugenddiensten, Jugendeinrichtungen und den Wohlfahrtsverbänden in ihrer ganzheitlichen Entwicklung gefördert und unterstützt werden. - Integration von Kindern aus anderen Kulturkreisen und Bevölkerungsgruppen in den deutschen Kulturkreis. - Die Gesellschaft erfüllt zudem mildtätige Zwecke, da sie Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene im Alter von 0,5 bis 27 Jahren unterstützt, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe Anderer angewiesen sind (Inklusion). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. |