| Gegenstand | - Ankauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, auch im eigenen Namen und für fremde Rechnung, - Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen, - Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG, beschränkt auf Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften (inländischen Investmentfonds) und ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, und zwar ausschließlich für die in § 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d. h. für lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätig sein dürfen, wobei sich die Gesellschaft bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen nicht Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden verschaffen darf, - Anlage und Abschlussvermittlung von Bausparverträgen, Krediten, Versicherungen und von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen mit Ausnahme von Aktien (GmbH-, KG- und GbR-Anteile), - Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben -- als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, -- als Baubetreuer und/oder Generalunternehmer im fremden Namen für fremde Rechnung. |