| Gegenstand | Durchführung von Organisationsaufgaben bei anderen Unternehmen, insbesondere Planung von Cash-Management, Liquidität und Organisationsabläufen, Durchführung von Tätigkeiten im Bereich des Controlling, Bereitstellung von Software und Onlineanwendungen, Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von - Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG (Kreditwesengesetz) erfüllt sind, also soweit der Antragsteller derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b) KWG -Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem nach § 53 b) Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c) KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt oder nachweist, keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1 a) Satz 1 Nrn. 1 bis 4 KWG erbringt und nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen, - sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anlieger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile), - öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds). Ausgenommen von der Tätigkeit sind Tätigkeiten (Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens der Einzelhandel mit Reinigungsmitteln, Kunststoffen und Textilerzeugnissen aller Art sowie Körperpflegeprodukten. |